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BGH, 05.04.1978 - 2 StR 763/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beimessen einer wesentlichen Bedeutung von behaupteten Tatsachen - Bewertung der Glaubwürdigkeit oder Unglaubwürdigkeit von behaupteten Tatsachen nach pflichtgemäßem Ermessen eines Tatrichters - Verletzung der Aufklärungspflicht durch Nichtvernehmung eines Zeugen
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.03.1976 - 4 StR 701/75
Unterbrechung der Strafverfolgungsverjährung durch richterliche …
Auszug aus BGH, 05.04.1978 - 2 StR 763/77
Der Nachprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt diese Beweiswürdigung nur unter dem Gesichtspunkt, ob sie anerkannten Erfahrungssätzen oder Denkgesetzen widerspricht oder ob der Tatrichter im Widerspruch zur Begründung des Ablehnungsbeschlusses die behauptete Tatsache im Urteil doch für beweiserheblich angesehen hat (…BGH GA 1964, 77; BGH, Urteil vom 19. Dezember 1975 - 2 StR 480/73 - Urteil vom 18. März 1976 - 4 StR 701/75 -). - BGH, 19.12.1975 - 2 StR 480/73
Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes in Tateinheit mit …
Auszug aus BGH, 05.04.1978 - 2 StR 763/77
Der Nachprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt diese Beweiswürdigung nur unter dem Gesichtspunkt, ob sie anerkannten Erfahrungssätzen oder Denkgesetzen widerspricht oder ob der Tatrichter im Widerspruch zur Begründung des Ablehnungsbeschlusses die behauptete Tatsache im Urteil doch für beweiserheblich angesehen hat (…BGH GA 1964, 77; BGH, Urteil vom 19. Dezember 1975 - 2 StR 480/73 - Urteil vom 18. März 1976 - 4 StR 701/75 -).
- BGH, 12.07.1979 - 3 StR 229/79
Ablehnung offenkundig nicht ordnungsgemäß gestellter Beweisermittlungsanträge
Das Oberlandesgericht hat auch offensichtlich die Bedeutung der Hilfstatsachen ohne Verstoß gegen anerkannte Erfahrungssätze oder Denkgesetze nach pflichtgemäßem Ermessen beurteilt (vgl. BGH bei Holtz MDR 1976, 815; Urteile vom 22. Juni 1976 - 5 StR 296/76 - vom 5. April 1978 - 2 StR 763/77 und vom 7. Juni 1978 - 2 StR 562/77; Beschluß vom 3. November 1978 - 3 StR 339/78 (S) -). - BGH, 03.11.1978 - 3 StR 339/78
Ermessen des Tatrichters bezüglich der Entscheidung über Hilfstatsachen
Es ist weiter darauf hinzuweisen, daß über die Frage, ob Hilfstatsachen, die zum Beweis der Glaubwürdigkeit des Zeugen dienen sollen, geeignet sind, die Entscheidung zu beeinflussen, der Tatrichter nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden hat (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. Urteil vom 5. April 1978 - 2 StR 763/77 mit weiteren Hinweisen; BGH bei Holtz, MDR 1976, 815; vgl. auch Urteil vom 22. Juni 1976 - 5 StR 296/76); dessen Grenzen hat die Strafkammer nicht überschritten.